Praxis für
PSYCHOTHERAPIE & BERATUNG
DIPL.-PSYCH. TANJA KOERNER
1. Privatversicherungen und
2. Beihilfestellen
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von der überwiegenden Anzahl der privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe erstattet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Beihilfe sowie die private Krankenversicherung übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für die ersten Sitzungen (probatorische Sitzungen). Nach einem entsprechenden Antrag werden auch die weiteren Kosten für die Psychotherapie übernommen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die weiteren Kosten trägt Ihre gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls, wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt sind und ein entsprechender Antrag bei Ihrer Krankenkasse befürwortet wurde.
4. SelbstzahlerInnen
Bei SelbstzahlerInnen wird das Honorar im Einzelfall in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.
Die Kosten für Beratung und Supervision werden privat liquidiert.
Die Ausbildungssupervisionen werden entsprechend der in Ihrem Ausbildungsvertrag vereinbarten Bedingungen in Rechnung gestellt.